Kita-Elternbeiträge werden erstattet
maxe. Die Pressestelle der Stadtverwaltung Eberswalde ging am 4. Februar mit »Aktuellen Informationen zu den Elternbeiträgen« an die Öffentlichkeit. Die Informationen haben folgenden Wortlaut:
Viele Eberswalder Eltern folgten dem Appell der Landesregierung, zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen. Für Hortkinder fand nur eine Notbetreuung statt. Die Landesregierung hat zur Unterstützung der Eltern, welche die Möglichkeit der Betreuung nicht wahrnehmen konnten oder nicht wahrgenommen haben, beschlossen, für diese Eltern die Grundgebühren sowie Essengebühren für Januar 2021 zu erstatten beziehungsweise beitragsfrei bis zum Ende der Pandemie zu setzen.
Eltern, deren Kinder beginnend ab dem 4. Januar 2021 im Hort keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten, zahlen keinen Beitrag. Die Stadtverwaltung zahlt den eingezogenen Beitrag komplett zurück. Auch Eltern, die ihre Kinder freiwillig den ganzen Januar (seit dem 4. Januar 2021) nicht in die Krippe, Kindergarten oder Hort (trotz Anspruch auf Notbetreuung) gebracht haben, zahlen keinen Beitrag. Die Stadtverwaltung erstattet auch hier die eingezogenen Beiträge komplett zurück.
Eltern, die ihre Kinder freiwillig im Januar (seit dem 4. Januar 2021) nur bis maximal 50% der vereinbarten Betreuungsstunden in die Krippe oder Kindergarten gebracht haben, zahlen den halben Beitrag. Die eingezogenen Beiträge werden zur Hälfte rückerstattet.
Für Kinder, die eine Betreuungsleistung (z.B. Notbetreuung) von mehr als die Hälfte des vertraglich geschuldeten Umfangs in Anspruch genommen haben, findet keine Rücküberweisung statt.
Allen Eltern wurden im Februar keine Gebühren (Grund- sowie Essengebühren) abgebucht. Die Abbuchung der Februargebühren wird im März erfolgen. Eine Abbuchung erfolgt nicht bei Eltern, deren Kinder im Hort keinen Anspruch auf Notbetreuung haben sowie bei Eltern, deren Kinder im Februar nicht in die Krippe, Kindergarten oder Hort (trotz Anspruch auf Notbetreuung) gebracht werden.
Eine Abbuchung der halben Gebühren erfolgt bei den Eltern, deren Kinder im Februar nur bis maximal 50% der vereinbarten Betreuungsstunden in die Krippe oder Kindergarten gebracht werden.
Die Eltern werden gebeten, bis zum 15. Februar 2021 der jeweiligen Kindertagesstätte verbindlich zu erklären, in welchem Umfang sie die Betreuungsleistungen im Februar 2021 in Anspruch nehmen wollen.
Allen Eltern werden im März für März keine Gebühren abgebucht, das Verfahren wird wie im Februar durchgeführt. Eine Abbuchung der Gebühren für den März erfolgt dann im April 2021. Sollte es in der Grundschule zum Wechselmodell und damit zur teilweisen Öffnung des Hortes kommen, gilt hier die vereinbarte Betreuungsleistung von bis zu 50% beziehungsweise die volle Betreuung aufgrund des Anspruches auf Notbetreuung.
Für die Erstattungen der Beiträge bedarf es keinerlei Anträge seitens der Eltern.
(4. Februar 2021)
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