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Kita-ElternbeitrÀge werden erstattet
maxe. Die Pressestelle der Stadtverwaltung Eberswalde ging am 4. Februar mit »Aktuellen Informationen zu den ElternbeitrĂ€gen« an die Ăffentlichkeit. Die Informationen haben folgenden Wortlaut:
Viele Eberswalder Eltern folgten dem Appell der Landesregierung, zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen. FĂŒr Hortkinder fand nur eine Notbetreuung statt. Die Landesregierung hat zur UnterstĂŒtzung der Eltern, welche die Möglichkeit der Betreuung nicht wahrnehmen konnten oder nicht wahrgenommen haben, beschlossen, fĂŒr diese Eltern die GrundgebĂŒhren sowie EssengebĂŒhren fĂŒr Januar 2021 zu erstatten beziehungsweise beitragsfrei bis zum Ende der Pandemie zu setzen.
Eltern, deren Kinder beginnend ab dem 4. Januar 2021 im Hort keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten, zahlen keinen Beitrag. Die Stadtverwaltung zahlt den eingezogenen Beitrag komplett zurĂŒck. Auch Eltern, die ihre Kinder freiwillig den ganzen Januar (seit dem 4. Januar 2021) nicht in die Krippe, Kindergarten oder Hort (trotz Anspruch auf Notbetreuung) gebracht haben, zahlen keinen Beitrag. Die Stadtverwaltung erstattet auch hier die eingezogenen BeitrĂ€ge komplett zurĂŒck.
Eltern, die ihre Kinder freiwillig im Januar (seit dem 4. Januar 2021) nur bis maximal 50% der vereinbarten Betreuungsstunden in die Krippe oder Kindergarten gebracht haben, zahlen den halben Beitrag. Die eingezogenen BeitrĂ€ge werden zur HĂ€lfte rĂŒckerstattet.
FĂŒr Kinder, die eine Betreuungsleistung (z.B. Notbetreuung) von mehr als die HĂ€lfte des vertraglich geschuldeten Umfangs in Anspruch genommen haben, findet keine RĂŒckĂŒberweisung statt.
Allen Eltern wurden im Februar keine GebĂŒhren (Grund- sowie EssengebĂŒhren) abgebucht. Die Abbuchung der FebruargebĂŒhren wird im MĂ€rz erfolgen. Eine Abbuchung erfolgt nicht bei Eltern, deren Kinder im Hort keinen Anspruch auf Notbetreuung haben sowie bei Eltern, deren Kinder im Februar nicht in die Krippe, Kindergarten oder Hort (trotz Anspruch auf Notbetreuung) gebracht werden.
Eine Abbuchung der halben GebĂŒhren erfolgt bei den Eltern, deren Kinder im Februar nur bis maximal 50% der vereinbarten Betreuungsstunden in die Krippe oder Kindergarten gebracht werden.
Die Eltern werden gebeten, bis zum 15. Februar 2021 der jeweiligen KindertagesstÀtte verbindlich zu erklÀren, in welchem Umfang sie die Betreuungsleistungen im Februar 2021 in Anspruch nehmen wollen.
Allen Eltern werden im MĂ€rz fĂŒr MĂ€rz keine GebĂŒhren abgebucht, das Verfahren wird wie im Februar durchgefĂŒhrt. Eine Abbuchung der GebĂŒhren fĂŒr den MĂ€rz erfolgt dann im April 2021. Sollte es in der Grundschule zum Wechselmodell und damit zur teilweisen Ăffnung des Hortes kommen, gilt hier die vereinbarte Betreuungsleistung von bis zu 50% beziehungsweise die volle Betreuung aufgrund des Anspruches auf Notbetreuung.
FĂŒr die Erstattungen der BeitrĂ€ge bedarf es keinerlei AntrĂ€ge seitens der Eltern.
(4. Februar 2021)
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