Im Dezember in der Stadtverordnetenversammlung:
Bebauungsplan für den »Specht«
In der Sprecherratssitzung am 17. November war es bereits kurz angedeutet worden. Nun wird es Realität. Es geht voran mit dem »Specht«. In ihrer Sitzung am 13. Dezember entscheiden die Eberswalder Stadtverordneten über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 518 »Wohnquartier Frankfurter Allee«.
Im November 2020 hatte der Berliner Sahid Sanli das nach jahrelangem Leerstand zur Ruine verkommene Mehrzweckgebäude mit der einstigen Wohngebietsgaststätte »Zum Specht« erworben. Ein Jahr später kaufte Sanli auch das Einkaufszentrum »Heidewald«.
Im Spätsommer trat dann mit der Bechtolsheim Real Estate ein neuer Projektträger in Erscheinung, der künftig auch als neuer Eigentümer fungieren sollte. Letzteres ist jedoch, wie sich inzwischen herausstellte, noch in der Schwebe. Aktuell gehören sowohl der »Specht« als auch das EKZ »Heidewald« weiterhin der Sanli-Firmengruppe und Becholtsheim agiert lediglich im Auftrag.
Dennoch soll zumindest in Sachen »Specht« nun erstmal alles sehr schnell gehen. Zwischen Bekanntmachung und Beschlußfassung liegen keine drei Wochen. Eine Woche vor der Entscheidung der Stadtverordneten gibt zunächst noch am 6. Dezember eine Vorberatung im städtischen Ausschuß für Stadtentwicklung, Wohnen und Umwelt.
Auch die Aufstellung des Bebauungsplanes selbst soll »im beschleunigten Verfahren« erfolgen. Insbesondere soll auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß Paragraph 2 Absatz 4 Baugesetzbuch ebenso verzichtet werden, wie auf die Durchführung einer »frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit« und »der Behörden und Träger öffentlicher Belange« (§§ 3, 4 und 13 BauGB).
Das Plangebiet umfaßt das ehemalige Mehrzweckgebäude mit Wohngebietsgaststätte einschließlich der Außenanlagen sowie die unmittelbar angrenzenden Flächen. Es hat eine Größe von 0,48 Hektar. Darin eingeschlossen sind auch 400 Quadratmeter städtischer Fläche, die zur »Arrondierung des Grundstückszuschnittes und zur Erfüllung baurodnungsrechtlicher Vorschriften (Abstandsflächen)« nötig sind.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll hier »eine geordnete städtebauliche Entwicklung abgesichert werden«, heißt es im Beschlußtext. Ziel sei die »Neuerrichtung einer mehrgeschossigen Wohnbebauung.
Nach dem Rückbau aller baulichen Anlagen soll eine kompakte Wohnbebauung bis sieben Vollgeschosse errichtet werden. Für den ruhenden Verkehr ist eine Tiefgarage vorgesehen. Entsprechend den bereits veröffentlichten Vorstellungen bildet die geplante dreiseitige Bebauung einen U-förmigen Baukörper mit einer Öffnung nach Westen zur Abendsonne. Zur Wahrung der Privatsphäre der Bewohner soll das Erdgeschoß als Hochparterre ausgebildet werden. Insgesamt sind etwa 130 Wohnungen vorgesehen, gemischt für Alleinstehende und Familien.
Seitens der Stadtverwaltung werden diese Entwicklungsabsichten begrüßt. »Die zusätzlichen Wohnungen werden den Wohnstandort Brandenburgisches Viertel stabilisieren und zur Aufwertung und Attraktivierung des Viertels beitragen. Neben den Aktivitäten der anderen ansässigen Wohnungsbauunternehmen und der Stadt selber im Viertel ergänzen diese Entwicklungsabsichten« nach Auffassung der Verwaltung, »das Bestreben, das Brandenburgische Viertel als guten Wohnort zu qualifizieren«.
Maßnahmen zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen werden im weiteren Planverfahren geprüft und festgelegt. Erläuterungen dazu werden dann erst im Begründungsteil zum Bebauungsplanentwurf erfolgen. Sie können dann als Festsetzungen im Bebauungsplan selbst oder im zugehörigen städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Hierzu gehören beispielsweise Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur Gebäudeausrichtung, zur Vegetation und zur Begrünung von Dachflächen, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Regenwasserrückhalt oder zu klimafreundlicher Mobilität.
Anna Fröhlich – 23. November 2022
Siehe auch:
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