Die behördliche Unmenschlichkeit ist systematisch. Es ist erst ein dreiviertel Jahr her, als sich am 11. März 2021 Salah Tayyar aus Angst vor der drohenden Abschiebung von seinem Balkon in der Senftenberger Straße in den Tod stürzte.
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Initiative Bürgerinnen- und Bürgerasyl Barnim:
»Behördliche Unmenschlichkeit«
Des Landrats Ausländerbehörde agierte gesetzeswidrig
maxe. Am 20. Dezember kam es in der Flämingstraße zu einem
Großeinsatz der Polizei. Inzwischen sind weitere Einzelheiten bekannt geworden.
Wie es in einer Pressemitteilung der Initiative Bürgerinnen- und Bürgerasyl Barnim heißt, galt die Abschiebeaktion nicht nur der Familie, sondern auch einem im gleichen Haus wohnenden 20jährigen, der seit acht Jahren gemeinsam mit seiner Mutter in der BRD lebt. Dieser junge Mann, der im Sommer seine Schulausbildung abgeschlossen und sich aktuell intensiv um einen Ausbildungsplatz beworben hatte, wurde nach Rußland abgeschoben. Aktuell hält er sich in Moskau auf, ohne Aussicht, auf absehbare Zeit seine Mutter wiederzusehen. Frau Osmajewa, seine Mutter, arbeitet als Erzieherin und hat im Herbst einen Aufenthaltstitel erhalten. Für sie brach eine Welt zusammen. Sie hatte nicht damit gerechnet, daß ihr Sohn, weil nun volljährig, abgeschoben werden könne. Für sie brach eine Welt zusammen.
Das gilt auch für die besonders vom Großeinsatz der Polizei und der Ausländerbehörde betroffene Familie. Die Initiative Bürgerasyl Barnim verurteilt die Abschiebung des 20jährigen und die versuchte Abschiebungen der Familie auf das schärfste. Sowohl der junge Mann und seine nun allein zurückbleibende Mutter als auch die Familie seien vor der Bedrohung durch die brutale Diktatur in der russischen Teilrepublik Tschetschenien geflohen. Die Abschiebung der Familie mußte zwar abgebrochen werden, aber die Betroffenen stehen unter Schock. Die Angst vor weiteren Abschiebungen ist groß, auch unter den vielen anderen geflüchteten Tschetschenen, die in Eberswalde leben.
»Wir haben mit einigen der Betroffenen gesprochen und möchten der offiziellen Darstellung die der betroffenen Familien gegenüberstellen«, erklärt Thomas Janoschka vom Barnimer Bürgerasyl. »Der Einsatz war organisiert, als gälte es bewaffnete Schwerverbrecher oder Terroristen festzunehmen. Die Betroffenen wollten aber nichts anderes, als hier in Sicherheit leben. Abschiebungen sind unmenschlich – wir fordern dagegen ein Bleiberecht für alle!«
Wie Frau Kukijewa berichtete, kamen Polizisten mit Maschinengewehren bewaffnet in die Wohnung ihrer Familie und blieben dort für die Dauer des Einsatzes. Aus Verzweiflung wollte Frau Kukieva ein Messer gegen sich selbst verwenden um sich zu verletzen, aber die Polizei hat sich kurzzeitig selbst bedroht gefühlt. Inzwischen hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen »Nötigung« gegen sie eingeleitet. Glücklicherweise war der 16-jährige Sohn der Familie nicht zu Hause, vermutlich wurde auch deshalb die Abschiebung der Familie abgebrochen.
Die Familie, die schon seit 9 Jahren in der BRD lebt, hatte nicht mit einer Abschiebung gerechnet. Laut Gesetz muß diese angekündigt werden, wenn die Betroffenen schon mehr als ein Jahr lang geduldet werden. Dabei wird den Betroffenen nicht der genaue Termin mitgeteilt, aber die Absicht in nächster Zeit abzuschieben. Weil die Ausländerbehörde die Abschiebung nicht wie vorgeschrieben angekündigt hatte, hat die Anwältin der Familie eine Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt. Zunächst hat die Barnimer Ausländerbehörde dem Gericht mündlich zugesagt, in den nächsten vier Wochen keine Abschiebeversuche zu unternehmen. Außerdem ist ein Antrag auf Bleiberecht wegen guter Integration für den 16jährigen Sohn anhängig.
Für den Vater der Familie, Herrn Tschechojew, hatte die Familie der Ausländerbehörde ein mehrseitiges ärztliches Gutachten vorgelegt. Wegen einer Krebserkrankung ist er nicht reisefähig. Eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde soll bei Vorlage des Attestes gesagt haben: »Selbst wenn Sie daliegen wie ein Toter, ist mir das egal und Sie werden abgeschoben werden.«
Frau Kukijewa wird immer noch schlecht, wenn sie an die Anspannung dieses Polizeieinsatzes denkt. Auf die Frage: »Wie fühlt es sich an, so lange schon mit einer ,Duldung‘ zu leben?« sagt sie: »Wir sind immer im Streß. Wir haben immer Angst, daß eine Abschiebung kommen könnte. Wir haben keine Chance, eine Arbeit zu finden, weil die Duldung nur 3 Monate gilt. Wir können fast nie entspannen.«
Der 20jährige aus demselben Haus, der tatsächlich nach Rußland abgeschoben wurde, hatte für Anfang Januar einen OP-Termin, den er nun nicht mehr wahrnehmen kann. »Für mich ist das ein großer Schock.«, sagt Frau Osmajewa. »Ich war seit 2013 mit meinem Sohn in Deutschland. Ich war immer alleinerziehend. Im Herbst habe ich den Aufenthaltstitel bekommen und nicht geahnt, daß mein Sohn trotzdem abgeschoben werden kann, weil er volljährig ist.« Jetzt sei er in Moskau und es sei unklar, ob er jemals wieder her kommen könne. »In Rußland hat er nur gelebt bis er 12 Jahre alt war. Er hat 8 Jahre in Deutschland gelebt – er ist hier viel besser integriert als in Rußland.«
»Wir fordern die sofortige Erlaubnis der Rückkehr des abgeschobenen 20jährigen«, so Thomas Janoschka vom Barnimer Bürgerasyl, »und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, daß es keine weiteren Abschiebungen aus dem Barnim gibt.«
(9. Januar 2022)
Siehe auch:
»Weihnachtsgeschenk des Landrats«
Antirassismustag in Eberswalde:
»Wir sind alle Salah!«
»Bürgerstiftung Barnim Uckermark: Zum Tod von Salah Tayyar«
»Ein Mensch springt in den Tod«
Bürgerinnen- und Bürgerasyl Barnim
internet: www.b-asyl-barnim.de
eMail:
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