In der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2020:
Denkmalschutz für Abrißblock
maxe. Auf Vorschlag der Fraktion »Die PARTEI Alternative für Umwelt und Natur« beraten die Eberswalder Stadtverordneten am 28. Mai darüber, den Wohnblock vom Typ P2 (»Schwedter Typ«) in der Brandenburger Allee 15-21 unter Denkmalschutz zu stellen.
Der Bürgermeister soll beauftragt werden, sich bei der unteren Denkmalschutzbehörde dafür einzusetzen und alles ihm mögliche zu veranlassen, um einen Abriß des Gebäudes in der Brandenburger Allee 15-21 zu verhindern. Schließlich soll er »den derzeitigen Eigentümer (das ist die Wohnungsgenossenschaft Eberswalde 1893 eG – maxe) dabei unterstützen, eine betriebswirtschaftlich machbare Lösung für den Erhalt des Gebäudes zu finden«.
Entsprechend des Integrierten Entwicklungskonzeptes für das Brandenburgische Viertel schreite die Sanierung der Wohngebäude im Viertel erfolgreich voran, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. »Durch den Einsatz der Stadt Eberswalde und der im Brandenburgischen Viertel ansässigen Wohnungsunternehmen haben sich für viele Bewohnerinnen und Bewohner die Wohnbedingungen erheblich verbessert. Die Sanierungsmaßnahmen bewirkten zum Teil erhebliche Veränderungen an den ursprünglichen Wohngebäuden im Viertel.« Inzwischen gebe es kaum noch Wohnblocks vom Typ P2 im ursprünglichen Zustand.
Einer dieser wenigen noch annähernd im Originalzustand vorhandenen Wohnblocks des Typs P2 befindet sich in der Brandenburger Allee 15-21. »Der Eigentümer sieht für diesen Wohnblock keine Zukunftsperspektive und plant aus betriebswirtschaftlichen Gründen in naher Zukunft den Abriß«, stellt die Fraktion fest. Für den derzeitigen Eigentümer bestünden aufgrund der betriebswirtschaftlichen Zwänge kaum Spielräume, auf einen Abriß zu verzichten.
»Dies steht jedoch im Widerspruch zu dem gesamtgesellschaftlichen Interesse, auch in der Stadt Eberswalde die einst prägende Architektur in dem größten Neubauviertel der Stadt zumindest in einem Beispielobjekt zu erhalten. Zumal der Abriß mitten an einer der Haupttrassen des Viertels auch die städtebauliche Struktur des Viertels nachhaltig zerstört. Diesem Erhaltungsziel würde eine Aufnahme des Wohnblocks in der Brandenburger Allee 15-21 in die Denkmalliste dienen.«
Um den derzeitigen Eigentümer aus seinen aktuellen betriebswirtschaftlichen Zwängen zu befreien, sollte die Stadt Eberswalde nach Meinung der Einreicherfraktion Unterstützung geben, um eine betriebswirtschaftlich machbare Lösung für den Erhalt des Gebäudes zu finden. Dies könne beispielsweise die vorübergehende Übernahme des Objekts in städtisches Eigentum sein »oder die Hilfe für Initiativen, die den bereits jetzt ausgeprägten Charakter des Hauses als Kiez-Kulturhaus dauerhaft erhalten wollen und sich für eine denkmalgerechte Erhaltung und Sanierung des Gebäudes einsetzen«.
Im Kulturbeirat der Stadt Eberswalde, der am 14. Mai zusammentrat, stieß der Vorschlag übrigens auf positive Resonanz, auch wenn dort das Verständnis für die Dringlichkeit wenig präsent war. Mehrheitlich sprach man die Hoffnung aus, daß die Genossenschaft als Eigentümerin positiv auf den Vorschlag reagiert.
(veröffentlicht am 28. Mai 2020)
Siehe auch:
»Unser Viertel wird weiter zerstört!«)
»Großprojekt BRAND.VIER«)
»Aktionen gegen Wohnungsabriß und Mietsteigerung«)
Der Artikel erschien zuerst in der »Barnimer Bürgerpost« 6/2020, Seite 3
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