Städtische Parksünder
maxe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eberswalder Stadtverwaltung sind klimafreundlich unterwegs. Für ihre Dienstfahrten können sie die angeschafften oder geleasten batteriegetriebenen E-Automobile verwenden. »Natürlich Eberswalde« steht auf den Fahrzeugen an der Stelle, an der bei anderen Zeitgenossen »Rammstein« oder ähnliches zu lesen ist. Letzteres auf einem E-Auto ist freilich noch nicht belegt.
Am 25. November fand zwischen 8.40 und 9 Uhr ein solches klimafreundliches stadteigenes E-Mobil auch den Weg in unseren Kiez. Das Einkaufszentrum »Heidewald« scheint immer noch so attraktiv zu sein, daß es auch städtische Angestellte anzieht.
Der allem Anschein nach (wir wollen im Zeitalter von LGBTQ und Plus und sonstwas ja niemandem zu nahe treten und keine anwaltliche Abmahnung riskieren) männliche Fahrer und seine (vermutlich weibliche) Beifahrerin nutzten den Halt, um in einem der letzten »Heidewald«-Läden, dem Zeitungs- und Zigaretten-Shop, der übrigens seit einiger Zeit auch Postdienstleistungen anbietet - und damit eine wichtige Versorgungsfunktion für die Menschen im Brandenburgischen Viertel übernommen hat, einen Besuch abzustatten. Hoffentlich verbunden mit einem guten Umsatz. Schließlich zählt für die hiesigen Ladenbetreiber jeder Euro.
Also egal, ob die städtischen Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit dort Zigaretten oder eine Zeitung oder eine Briefmarke kauften - es stärkt die Wirtschaftskraft im Viertel. Vielleicht hatten sie aber auch dienstlich im Zeitungs- und Zigaretten-Shop zu tun.
Wie dem auch sei, die beiden machten jedenfalls nicht den Eindruck, daß sie unter einer Mobilitätseinschränkung leiden. Am Fahrzeug gab es auch keinen sichtbaren Hinweis auf eine Berechtigung, die für das Fahrzeug die Nutzung eines Behindertenparkplatzes erlaubt.
Das städtische Dienstfahrzeug stand dennoch auf einem Parkplatz, der Menschen mit Behinderungen vorbehalten ist.
Dabei mangelt es in diesem Bereich keinesfalls an normalen Parkplätzen - kostenfrei und ohne Zeitbeschränkung. Man müßte gegebenenfalls zehn Meter weiter laufen.
Mögen es auch bloß fünf Minuten gewesen sein, die der Behindertenparkplatz durch das städtische Dienstfahrzeug genutzt wurde, bleibt der dadurch entstehende Eindruck fatal. Nicht privilegierte Normalbürger - würden sie vom Ordnungsamt erwischt - müßten ein saftiges Ordnungsgeld blechen und damit nicht zuletzt auch die Personalkosten der beiden städtischen Parksünder finanzieren.
(25. November 2024)
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