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Livestream der aktuellen Stadtverordnetenversammlung.

Bauernproteste in Eberswalde am 8. Januar 2024.

Stadtverwaltung warnt vor Verkehrsbeeinträchtigungen
Großdemonstration am 8. Januar

Auftakt zu einer bundesweiten Aktionswoche

maxe. Unter der Überschrift »Beeinträchtigung der Verkehrslage im Stadtgebiet« hat die Pressestelle der Eberswalder Stadtverwaltung davor gewarnt, daß es aufgrund einer angekündigten Großdemonstration am Montag, dem 8. Januar 2024, zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen in Eberswalde kommen kann.

Insbesondere werden die Bundesstraßen 167 und 168 (B 167/B 168) sowie der Innenstadtbereich stark beeinträchtigt sein. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist ab 12 Uhr mit einer zwei- bis dreistündigen Versammlung auf dem Marktplatz in Eberswalde zu rechnen. Im angrenzenden Parkraum entlang der B 167 werden Parkverbotszonen eingerichtet. Im öffentlichen Personennahverkehr wird es gleichsam zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen.

Im Zuge des Demonstrationsgeschehens wird ein Fahrzeugkorso auf dem Weg durch den Landkreis Barnim unterwegs sein, der das Eberswalder Stadtgebiet passiert. Die Stadt Eberswalde bildet demnach nur einen von mehreren Anlaufpunkten der Demonstrierenden. Aus Richtung Finowfurt stadteinwärts kommend, soll der Demonstrationszug das Stadtgebiet in Richtung Tiefensee durchlaufen. Der 8. Januar 2024 bildet hierbei den Auftakt einer bundesweiten Aktionswoche im Zusammenhang mit der Agrarpolitik.

Die Stadt Eberswalde befindet sich im engen Austausch mit den Verantwortlichen. Bürgermeister Götz Herrmann verweist auf das »Versammlungs- und Demonstrationsrecht als einen Grundpfeiler unserer Demokratie«, gleichzeitig wird auf die möglichen Schwierigkeiten verwiesen, die die Eberswalderinnen und Eberswalder beim Weg von oder zur Arbeit, in die Schulen und Kitas sowie generell beim Durchführen der täglichen Abläufe mit einzuplanen hätten.

Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, heißt es in der städtischen Pressemitteilung abschließend, die Verkehrseinschränkung, die daraus resultierende Behinderung für den Fahrverkehr sowie die entsprechende Beschilderung zu beachten. Der Führungsdienst der Polizeiinspektion Barnim stehe bei Rückfragen zur Verfügung.

(4. Januar 2024)




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