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Frühling

An geschützten Stellen entfalten sie inzwischen ihre Farbenpracht, in diesem Jahr etwas später als im allgegenwärtigen Klimawandel zu erwarten war. Leider ist die Blütenpracht nur etwas für das Auge. Als Futter für die Bienen und andere Insekten taugen die Forsythien leider nicht. Hier besitzen die Weidenkätzchen oder andere heimische Frühblüher deutliche Vorteile.

Den Monatsplan März der Begegnungsstätte »Silberwald«
(Spreewaldstr. 1) gibt es hier (PDF, 2,7 Mb) und die Vorausschau auf den April hier (PDF, 1,9 Mb).


Livestream der aktuellen Stadtverordnetenversammlung.

Im Brandenburgischen Viertel leben viele Menschen mit geringem Einkommen, die für ihre Kinder einen Ferienzuschuß beantragen können. Ferienzuschüsse für Familien

Anträge für Herbstferien jetzt stellen

maxe. Der im Brandenburgischen Viertel wohnende fraktionslose Stadtverordnete Carsten Zinn macht darauf aufmerksam, daß Familien mit geringem Einkommen für ihren Urlaub durch das Brandenburger Familienministerium unterstützt werden. Für die Ferienzuschüsse stehen in diesem Jahr 370.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.

Bis Ende August wurden bereits über 1.020 Anträge bewilligt, hat Zinn in Erfahrung gebracht. Im Durschnitt wurden rund 300 Euro pro Familie ausgezahlt.

Da die Antragsfrist sechs Wochen vor Reisebeginn ist, sollten Anträge für Urlaube in den Herbstferien (24.10.-05.11.22) jetzt gestellt werden. Darauf weist das Ministerium hin.

»Ein gemeinsamer Urlaub ist wesentlicher Bestandteil des Familienlebens«, sagt Familienministerin Ursula Nonnemacher. Er fördere den Zusammenhalt und eröffne neue Perspektiven. »Viele Familien in Brandenburg«, so Nonnemacher, »könnten sich ohne Unterstützung keinen Urlaub leisten. Das betrifft vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Gerade für Kinder ist das Verreisen in den Ferien etwas ganz Besonderes. Die gemeinsamen Erlebnisse mit der Familie stärken sie und verstärken die Bindung in der Familie. Ferienzeit ist Familienzeit – das unterstützen wir.«

Die Ferienzuschüsse betragen zehn Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und werden einmal jährlich gewährt. Gefördert werden Familienferienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe beziehungsweise Ferienunterkünfte betrieben werden. Weiterhin sind Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen bzw. Wohnmobilen sowie auf Zeltplätzen förderfähig.

Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Der Zuschuß soll für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden und muß mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Alle Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus, Telefon: 0355 2893-853 oder im Internet.

(4. September 2022)




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