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Der »Bürgerrat« für die Beteiligung am neuen Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) für das Brandenburgische Viertel kommt am 26. März, von 17 bis 20 Uhr zu seiner zweiten Beratung im Hort Kinderinsel in der Kyritzer Straße 17 zusammen. Siehe auch hier.

Bericht von der Trauerfeier zur Schließung von SVKE/Eberswalder Wurst, jetzt mit Video incl. der Reden von Thomas Gädicke und Uwe Ledwig.

Der Frühling naht.

Den Monatsplan März der Begegnungsstätte »Silberwald«
(Spreewaldstr. 1) gibt es hier (PDF 2,9 Mb).


Livestream der aktuellen Stadtverordnetenversammlung.

Für sozial gerechte Mieten

In Eberswalde sind die Mieten laut Mietspiegel in den letzten zehn Jahren um etwa 30 Prozent gestiegen.

Im gleichen Zeitraum haben sich auch die Betriebskosten, insbesondere für Heizung, Strom und Gas beträchtlich erhöht. Nach Abzug der Kosten für das Wohnen bleibt den Bürgern immer weniger Geld zum Leben. Das schmälert den Wohlstand und bewirkt eine verstärkte Armut. Besonders sozial Schwache und ältere Menschen sind von Armut betroffen und können sich ihre Wohnung nicht mehr leisten.

Andererseits hat die stadteigene Wohnungs- und Hausverwaltungsgesellschaft mbH Eberswalde in ihrer Satzung eine Verpflichtung, »...breite Schichten der Bevölkerung der Stadt Eberswalde mit Wohnungen zu sozial vertretbaren Mieten« zu versorgen. Tatsächlich aber ist sie als größter Vermieter in der Stadt mit ihrer Geschäftspolitik zugleich Preistreiber bei den Mieten.

Im Interesse sozial gerechter Mieten in Eberswalde fordern wir:

  • Der Bürgermeister der Stadt hat als Gesellschaftervertreter der WHG Einfluß auf die Geschäftspolitik der WHG für sozial gerechte Mieten zu nehmen.
  • Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung müssen dafür Sorge tragen, daß die WHG ihren satzungsgemäßen Auftrag für sozial gerechte Mieten erfüllt. Dazu sind ggf. ergänzende Satzungsregelungen zu beschließen.
  • Die WHG ist in der Verantwortung, durch treuhänderisches Handeln für die Mieter auf die Minimierung der Betriebskosten hinzuwirken.
  • Die Geschäftstätigkeit der WHG ist auf die eigentliche Aufgabe der Wohnungswirtschaft zu beschränken. Es sind alle Aktivitäten zu unterlassen, die das Betriebsergebnis zulasten der Mieter schmälern.
  • Grundlage der Wohnungsmieten der WHG muß die reale Kostenentwicklung sein. Die einfache Anlehnung der Mietgestaltung an den Mietspiegel steht gegen den Grundsatz der Bereitstellung von Wohnungen mit sozialen Mieten. Als größter Vermieter in der Stadt hat die WHG die Pflicht, dämpfend auf die Mietentwicklung in der Stadt zu wirken.

Interessengemeinschaft der Mieter Eberswalde - 1. Mai 2017




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