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Frühling

An geschützten Stellen entfalten sie inzwischen ihre Farbenpracht, in diesem Jahr etwas später als im allgegenwärtigen Klimawandel zu erwarten war. Leider ist die Blütenpracht nur etwas für das Auge. Als Futter für die Bienen und andere Insekten taugen die Forsythien leider nicht. Hier besitzen die Weidenkätzchen oder andere heimische Frühblüher deutliche Vorteile.

Den Monatsplan März der Begegnungsstätte »Silberwald«
(Spreewaldstr. 1) gibt es hier (PDF, 2,7 Mb) und die Vorausschau auf den April hier (PDF, 1,9 Mb).


Livestream der aktuellen Stadtverordnetenversammlung.

Für sozial gerechte Mieten

In Eberswalde sind die Mieten laut Mietspiegel in den letzten zehn Jahren um etwa 30 Prozent gestiegen.

Im gleichen Zeitraum haben sich auch die Betriebskosten, insbesondere für Heizung, Strom und Gas beträchtlich erhöht. Nach Abzug der Kosten für das Wohnen bleibt den Bürgern immer weniger Geld zum Leben. Das schmälert den Wohlstand und bewirkt eine verstärkte Armut. Besonders sozial Schwache und ältere Menschen sind von Armut betroffen und können sich ihre Wohnung nicht mehr leisten.

Andererseits hat die stadteigene Wohnungs- und Hausverwaltungsgesellschaft mbH Eberswalde in ihrer Satzung eine Verpflichtung, »...breite Schichten der Bevölkerung der Stadt Eberswalde mit Wohnungen zu sozial vertretbaren Mieten« zu versorgen. Tatsächlich aber ist sie als größter Vermieter in der Stadt mit ihrer Geschäftspolitik zugleich Preistreiber bei den Mieten.

Im Interesse sozial gerechter Mieten in Eberswalde fordern wir:

  • Der Bürgermeister der Stadt hat als Gesellschaftervertreter der WHG Einfluß auf die Geschäftspolitik der WHG für sozial gerechte Mieten zu nehmen.
  • Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung müssen dafür Sorge tragen, daß die WHG ihren satzungsgemäßen Auftrag für sozial gerechte Mieten erfüllt. Dazu sind ggf. ergänzende Satzungsregelungen zu beschließen.
  • Die WHG ist in der Verantwortung, durch treuhänderisches Handeln für die Mieter auf die Minimierung der Betriebskosten hinzuwirken.
  • Die Geschäftstätigkeit der WHG ist auf die eigentliche Aufgabe der Wohnungswirtschaft zu beschränken. Es sind alle Aktivitäten zu unterlassen, die das Betriebsergebnis zulasten der Mieter schmälern.
  • Grundlage der Wohnungsmieten der WHG muß die reale Kostenentwicklung sein. Die einfache Anlehnung der Mietgestaltung an den Mietspiegel steht gegen den Grundsatz der Bereitstellung von Wohnungen mit sozialen Mieten. Als größter Vermieter in der Stadt hat die WHG die Pflicht, dämpfend auf die Mietentwicklung in der Stadt zu wirken.

Interessengemeinschaft der Mieter Eberswalde - 1. Mai 2017




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