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Frühling

An geschützten Stellen entfalten sie inzwischen ihre Farbenpracht, in diesem Jahr etwas später als im allgegenwärtigen Klimawandel zu erwarten war. Leider ist die Blütenpracht nur etwas für das Auge. Als Futter für die Bienen und andere Insekten taugen die Forsythien leider nicht. Hier besitzen die Weidenkätzchen oder andere heimische Frühblüher deutliche Vorteile.

Den Monatsplan März der Begegnungsstätte »Silberwald«
(Spreewaldstr. 1) gibt es hier (PDF, 2,7 Mb) und die Vorausschau auf den April hier (PDF, 1,9 Mb).


Livestream der aktuellen Stadtverordnetenversammlung.

Diesem Wahlträger hatte die Stadtverwaltung einen Standort an der letzten Ecke des Potsdamer Platzes, hinter den Verkaufsständen und vor den Mülltonnen des benachbarten Altersheims, zum Aufbau seines Infostandes zugewiesen. Wahlkampf im Kiez

Kostenpflichtige Erlaubnis für »erlaubnisfreie Sondernutzung«

Am 9. Juni werden im Land Brandenburg die Volksvertretungen in den Gemeinden, Städten und Kreistagen gewählt. Zugleich finden auch die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.

Die zahlreichen Wahlplakate, die von den Wahlbewerbern an den Laternenmasten aufgehängt wurden, sind nicht zu übersehen. Zugleich sind die Briefkästen mit Faltblättern, Karten und Flugzetteln gefüllt. Die Wahlbewerber wollen sich schließlich bekannt machen und ihren potentiellen Wählern verkünden, welche Ziele sie erreichen wollen, sofern sie gewählt werden – wohl wissend, daß die Wahlversprechen das eine sind und die dann praktizierte »Realpolitik« das andere.

Die dritte Form des Wahlkampf besteht für die Wahlbewerber darin, den direkten Kontakt zu ihren potentiellen Wählern zu suchen, zum Beispiel mittels Infoständen. Solche gab und gibt es natürlich auch im Brandenburgischen Viertel.

So suchten beispielsweise zum Mittwochsmarkt am Vormittag des 29. Mai – bei dem um 11 Uhr auch die erste »Helle Stunde der Kultur« stattfand – gleich zwei Parteien bzw. Listenvereinigungen den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern. An gut sichtbarer Stelle direkt vor dem Einkaufszentrum »Heidewald« präsentierte sich die CDU. Der Stand war ordnungsgemäß angemeldet, wofür die Stadtverwaltung eine Gebühr von 20 Euro kassierte, und der konkrete Platz war zugewiesen worden.
Die Wahlkämpfer der CDU konnten ihre Materialien gut an den Mann oder die Frau bringen und zeigten sich zufrieden, so daß sie ihren Stand nach etwa anderthalb Stunden wieder abbauten.

Zeitgleich hatte die Listenvereinigung Die PARTEI – bestehend aus der Partei Die PARTEI, der Alternativen Liste Eberswalde (ALE) und der Bürgerinitiative »Radwege in Eberswalde« – ihren Stand auf dem ihr von der Stadtverwaltung zugewiesenen Platz am hinteren Ende des Platzes bei den Mülltonnen des DRK-Altersheims aufgebaut. Auch hierfür kassierte die Stadtverwaltung 20 Euro an Gebühren.
Von den Marktbesuchern bekam von diesem Stand kaum jemand etwas mit. Erst nachdem der Fleischerwagen wegfuhr, wurde die Sicht auf den PARTEI-Stand etwas freier. Da war allerdings kaum noch jemand auf dem Potsdamer Platz.

Selbstverständlich wird niemand behaupten können oder wollen, hier wäre seitens der Stadtverwaltung bewußt die eine Partei bevorteilt oder der andere Wahlträger benachteiligt worden. Auch wenn diese Sache durchaus als seltsam erscheinen mag.

Allerdings wäre zu hinterfragen, wieso hier überhaupt gebührenpflichtige Erlaubnisse erteilt wurden.

Sucht man nach einer möglichen Rechtsgrundlage für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Infoständen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, so stößt man nach kurzem Suchen auf die Sondernutzungssatzung der Stadt Eberswalde. Darin wird geregelt, wie zu verfahren ist, wenn öffentliche Straßen und Plätze in der Stadt über den üblichen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll. Gewerbliche Nutzungen müssen beantragt werden und sind gebührenpflichtig. Im § 9 werden die »erlaubnisfreien Sondernutzungen« beschrieben. Diese müssen nicht beantragt (§ 5), noch nicht einmal angezeigt (§ 8) werden. Zu den erlaubnisfreien Nutzungen gehören u.a. das »Verteilen von Flugblättern politischen oder anderen nicht gewerblichen Inhalts« sowie »nicht gewerbliche Infostände«.

Offenbar hat hier die Stadtverwaltung Erlaubnisbescheide erlassen und Gebühren erhoben, zu denen sie gar nicht befugt war.

Lisa Rothe – 31. Mai 2024




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