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Der erste Schneemann.

Livestream der aktuellen Stadtverordnetenversammlung.

Antworten kamen nach einem Vierteljahr:
E-Autos und Balkonkraftwerke

Wie können Alternative Energien im Kiez genutzt werden?

maxe. Der fraktionslose Stadtverordnete aus dem Brandenburgischen Viertel Carsten Zinn hatte zur 1. Sitzung der städtischen informellen Arbeitsgruppe (AG) Wohnen am 23. August mehrere Fragen gestellt. Am 2. Dezember antwortete schließlich die Leiterin des Stadtentwicklungsamtes Silke Leuschner. Eine »ehere Beantwortung war leider aufgrund von Krankheit nicht möglich«, entschuldigte sich die Amtsleiterin, auf das Verständnis des Stadtverordneten hoffend. MAXE dokumentiert nachfolgend die Fragen und die Antworten:

Wo und wie werden in Zukunft E-Autos im Brandenburgischen Viertel geladen?

Aktuell sind im Brandenburgischen Viertel sechs öffentliche Ladepunkte verfügbar. Die Auslastung dieser ist derzeit als geringfügig einzustufen. Im weiteren Umfeld sind zusätzliche 12 Ladepunkte verfügbar, womit in einem ca. 2 Kilometerradius insgesamt 18 Ladepunkte verfügbar sind. Diese wurden durch die Kreiswerke Barnim in Kooperation mit unterschiedlichen Standortpartnern errichtet. Die aktuellen Standorte sind unter folgendem Link einzusehen: www.ladenetz-barnim.de.

In einem Wohngebiet ist insbesondere das wohnungsnahe Laden von Interesse. Daher werden beim Aufbau von Ladeinfrastruktur in Zukunft auch verstärkt Wohnungsmarktakteure aktiv. Die Kreiswerke Barnim stehen dazu bereits im Austausch mit den Wohnungsunternehmen.

Werden zukünftig Windräder eine stärkere Rolle als bisher für die Energiegewinnung spielen?

Mit dem neuen »Wind-an-Land-Gesetz« ist davon auszugehen, daß der Anteil Windenergie an der Gesamtenergieerzeugung weiter zunehmen wird. Inwiefern ein Ausbau innerhalb des Eberswalder Stadtgebietes erfolgen wird, ist abhängig von der Umsetzung des neuen Gesetzes und der Ausweisung von entsprechend geeigneten Flächen. Abgesehen davon, ist auch die Errichtung von Kleinwindkraftanlagen möglich. Diese sind, unter bestimmten Voraussetzungen, auch ohne Baugenehmigung zu errichten.

Dürfen Mieterinnen und Mieter ihren Balkon für kleinteilige Photovoltaik-Anlagen nutzen?

Beim Aufstellen steckerfertiger PV-Anlagen spielen neben den baulichen Gegebenheiten die privatrechtlichen Vertragsverhältnisse des Mieters und Vermieters, das Haftungsrisiko z.B. für unsachgemäße Installation, Netzüberlastung, Leitungsbrand, Abstürzen der Balkon-Module (Verkehrssicherung), die Anmeldung beim Netzbetreiber und letztendlich auch das Stadtbild eine Rolle. Daher ist für jedes Objekt eine Einzelfallentscheidung notwendig und muß mit dem Vermieter abgestimmt werden. Mehr Informationen zur Zulässigkeit von Balkonkraftwerken gibt es hier.

Bleibt die Abhängigkeit der Mieter/Vermieter am Fernwärmenetz bestehen?

Die Wahl der Wärmeversorgung seiner Liegenschaften obliegt dem Eigentümer. Dabei steht es ihm frei andere Wärmeversorgungsoptionen zu wählen, welche aber gesetzeskonform sein müssen (s.a. Gebäudeenergiegesetz). Ein Anschluß- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung ist in Eberswalde nicht mehr gegeben.

Wird das einstige Projekt »Fernwärme vom Holzkraftwerk« wieder ins Leben gerufen?

Derzeit ist unklar, in welcher Art und Weise der Betrieb des Holzkraftwerkes nach 2026 fortgesetzt wird, da ab diesem Zeitpunkt die garantierte Einspeisevergütung nach EEG entfällt. Die Stadt Eberswalde hat keinen unmittelbaren Einfluß auf die Betreibung und Nutzung. Dies fällt in die Zuständigkeit des Eigentümers.

Könnten die Stauschleusen des Finowkanals als Energielieferanten umfunktioniert werden?

Das Gesamtpotential aller Staustufen im Eberswalder Stadtgebiet beträgt ca. 326 kW elektrische Leistung. Die zu erwartenden Leistungen reichen hierbei von unter 5 kW (Spechthausen) bis zu 72 kW (Stadtschleuse). Verglichen mit der Leistungsfähigkeit einer einzigen Windkraftanlage (3-6 MW) ist das energetische Potential als relativ gering einzuschätzen.

Bereits in den Jahren 2011/12 gab es Bemühungen an der Stadtschleuse eine Wasserkraftanlage zu installieren. Die bereits sehr konkreten Planungen des Investors scheiterten letztendlich an der fehlenden Wirtschaftlichkeit, welche auch in den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes bzw. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie begründet war.

Diese geben vor, daß die Nutzung von Wasserkraft nur zugelassen werden darf, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation und für die Durchgängigkeit für aquatische Organismen, z.B. durch geeignete Fischtreppen, ergriffen werden. In diesem Zusammenhang spielen am Finowkanal insbesondere der begrenzt zur Verfügung stehende Platz und die geringe nutzbare Wassermenge eine Rolle. Nach Ansicht des Landesumweltamtes Brandenburg sind neue Anlagen auch nur dann genehmigungsfähig, wenn ausgeschlossen werden kann, daß diese weiteren ökologischen Schäden an den Gewässern verursachen. Die notwendigen Investitionskosten zur Vermeidung bzw. Verminderung ökologischer Schäden liegen bei Kleinwasserkraftanlagen in der Regel so hoch, daß der Betrieb trotz Förderung ökonomisch für den Betreiber keinen Sinn machen würde.

Das für den Finowkanal zuständige Wasser- und Schiffahrtsamt (WSA) hatte somit in den zurückliegenden Jahren keine genehmigungsfähigen Anträge oder Anfragen zur Installation von Anlagen zur Wasserkraftnutzung am Finowkanal vorzuliegen.

Ist bei einem notwendigen Straßenumbau oder einer dringenden notwendigen Straßensanierung vorgesehen, diese mit Rohren zu bestücken, in denen das erwärmte Medium für Warmwassergewinnung durchfließen kann?

Sofern die Fragestellung auf den Ausbau der Fernwärmenetze abzielt, wird darauf hingewiesen, daß die Stadtverwaltung selbst keine Fernwärmenetze betreibt, verbaut und auch vorsorglich keine Leerrohre für Fernwärme beim Straßenbau berücksichtigt. Dies erfolgt nur auf Antrag des jeweiligen Netzbetreibers.

(2. Dezember 2022)




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