Stadtverwaltung Eberswalde (Update vom 14.3.):
Corona-Notstand in Eberswalde
Öffentliches Leben in der Quarantäne
maxe. Die Corona-Panik hat die BRD erreicht und wird nun amtlich organisiert. Nachdem ein Mitarbeiter der Eberswalder Stadtverwaltung positiv auf den Corona-Virus getestet wurde, stehen Teile der Stadtverwaltung bereits unter Quarantäne (»Das Corona-Virus in Eberswalde«).
Auf der Liste der abgesagten bzw. verschobenen Veranstaltungen stehen »Beethoven zum 250. in E.« in der Märchenvilla und die Jugenddisko im Bollwerk (beide am 14.3.), das Kopfkino im BBZ Amadeu Antonio am 18.3., die Auftaktveranstaltung zu 50 Jahre Zusammenschluß Eberswalde und Finow im Museum am 20.3., die Festveranstaltung zu 115 Jahre Museum Eberswalde im Kreishaus am 21.3., die Stadtverordnetenversammlung am 26.3., der Künstlertalk II 40 in 40 im Museum Eberswalde am 27.3., die gemeinsame Auftaktveranstaltung zu »Sauberswalde« am 4.4. und das Kopfkino im BBZ am 15.4.
Neben der Stadtverordnetenversammlung sollen auch sämtliche Sitzungen der Fachausschüsse ausfallen. Lediglich der städtische Hauptausschuß findet statt. Der ist gemäß der Brandenburgischen Kommunalverfassung der einzige beschließende Ausschuß im Rahmen festgelegter Grenzen. Befugnisse, als eine Art »Notparlament« zu agieren, sind dem Hauptausschuß durch die Kommunalverfassung nicht gegeben.
Als weiteres Krisengremium, das über keinerlei gesetzliche Grundlage verfügt, soll die auf Einladung des Bürgermeisters tagende Versammlung der Fraktionsvorsitzenden, einschließlich des Einzelstadtverordneten Carsten Zinn, tätig werden. Dieser Personenkreis soll, so Bürgermeister Boginski auf dem ersten entsprechende Krisentreffen am 13. März, möglichst wöchentlich, bei Bedarf auch häufiger zusammenkommen.
Dringliche Beschlüsse will Friedhelm Boginski derweil per Eilentscheidung treffen, die dann der Stadtverordnetenversammlung zur Bestätigung vorgelegt werden, wenn sie wieder zusammentritt. Eine erste solche Eilentscheidung wird zur »Rekommunalisierung der Wochenmärkte in Eberswalde« fällig, weil die hierzu nötige Kündigung des Nutzungsvertrages mit der Firma Deutsche Marktgilde eG bis zum 31. März erfolgen muß, um die Kündigungsfrist bis zum 30. September 2020 einzuhalten.
Der Notstand gilt auch für die Kitas und Schulen. Brandenburgweit gilt das Schließungsgebot ab Mittwoch, dem 18. März. Wie das im einzelnen umgesetzt wird, obliegt den jeweiligen Trägern. Für dringende Fälle – insbesondere für Kinder von Eltern, die in Bereichen tätig sind, die für das öffentliche Wohl notwendig sind (Feuerwehr, Krankenhäuser etc.) will die Stadtverwaltung drei städtische Kitas offenhalten und hier vielleicht sogar falls nötig ein 24-Stunden-Angebot bereitstellen. Die drei Kitas werden im Stadtgebiet verteilt sein: Eine Kita in Nordend, eine in Stadtmitte sowie die Kita »Pusteblume« mit dem Versorgungsbereich Finow und Brandenburgisches Viertel.
Wie die Kitas in nichtstädtischer Trägerschaft den Notstand organisieren, teilte die Stadtverwaltung nicht mit.
Für Rückfragen zum Corona-Virus steht das Bürgertelefon des Landkreises Barnim unter 03334/214-1900 zur Verfügung.
Sämtliche Maßnahmen gelten zunächst bis zum 19. April 2020.
Weitere Informationen stellt die Barnimer Kreisverwaltung unter
https://www.barnim.de/leben-in-barnim/gesundheit/coronavirus.html
zur Verfügung.
(14. März 2020)
Siehe auch:
»Unnötige Busfahrten vermeiden!«
»Das Corona-Virus in Eberswalde«
»Corona-Virus-Sofortmaßnahmen«
»Der Virus - dein Freund und Helfer«
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