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Frühling

An geschützten Stellen entfalten sie inzwischen ihre Farbenpracht, in diesem Jahr etwas später als im allgegenwärtigen Klimawandel zu erwarten war. Leider ist die Blütenpracht nur etwas für das Auge. Als Futter für die Bienen und andere Insekten taugen die Forsythien leider nicht. Hier besitzen die Weidenkätzchen oder andere heimische Frühblüher deutliche Vorteile.

Den Monatsplan März der Begegnungsstätte »Silberwald«
(Spreewaldstr. 1) gibt es hier (PDF, 2,7 Mb) und die Vorausschau auf den April hier (PDF, 1,9 Mb).


Livestream der aktuellen Stadtverordnetenversammlung.

Verborgene Gschichte. Der einstige Friedhof der Siedlung Eisenspalterei ist längst als Friedhof entwidmet. Es blieb ein wildwüchsiger Park, möglicherweise erhaltenswerte Grabdenkmale und ein Gedenkstein zu Ehren der im 1. Weltkrieg gefallenen Einwohner des damaligen Gutsbezirks Eisenspalterei.

Gedenkstein und Friedhof sind wichtige Zeugnisse der Geschichte der Eisenspalterei. Der einst selbstsändige Ort gehörte seit 1927 zu Finow. Die historischen Denkmale sind aktuell eingezäunt und nicht mehr öffentlich zugänglich.

Der Bauzaun. Eine Nachfrage.

Nach zweieinhalb Monaten hatte die Pressestelle der Stadtverwaltung auf die MAXE-Anfrage zu den Bauzäunen an der Kreuzung Spechthausener/ Eberswalder Straße geantwortet ( »Der Bauzaun am Kiez-Eingang«).

Die Antwort ließ einiges offen, weshalb die MAXE-Redaktion nunmehr konkret nachfragte.

Bei dem abgesperrten Grundstück handelt es sich um das Flurstück 102 in der Gemarkung Finow, Flur 17. Vermutlich gehört auch das Flurstück 10 zu diesem Grundstück.

Vor mehreren Jahren wollte sich auf dem Grundstück ein Handelsunternehmen (Discounter oder ähnliches) anzusiedeln. Dies widersprach allerdings dem Einzelhandelszentrenkonzept von 2010.

Die Eingrenzung mit einem Bauzaun deutet darauf hin, daß hier nun aktuell seitens des Grundstückseigentümers wieder Aktivitäten beabsichtigt sind. Möglich dürfte dies nur sein, wenn ein entsprechender Bauantrag gestellt wurde. Bei der Größe des Grundstücks wäre möglicherweise sogar ein separater Bebauungsplan nötig. Falls hier entsprechende Absichten verfolgt werden, dürfte dies kaum ohne Kenntnis der zuständigen Stellen der Stadtverwaltung geschehen.

Die MAXE-Redaktion bat daher die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer ist der Eigentümer des besagten Grundstücks?
  2. Wer war der Grundstückseigentümer zu der Zeit, als die Baracken als Asylbewerberheim genutzt wurden? Gab es seit damals ggf. einen oder mehrere Eigentümerwechsel? Wenn ja, welche?
  3. Gab und gibt es seit 2010 Anfragen, Vorhaben, Planungen etc. für dieses Grundstück? Wenn ja, welche?
  4. Was für eine Bebauung ist nach den geltenden Vorschriften (incl. Einzelhandelszentrenkonzept) auf diesem Grundstück möglich?
  5. Gibt es auf dem Grundstück geschützte Denkmale bzw. Gedenkstätten oder schützenswerte Denkmale bzw. Gedenkstätten? Wenn ja, welche?
  6. Welchen Schutzstatus hat das Friedhofsgelände, das zu dem Grundstück gehört?
  7. Gibt es auf dem Grundstück schützendwerten Bewuchs (bspw. gemäß Baumschutzsatzung oder schützenswerte Kleinbiotope bzw. andere schützenswerte Flächen)?
  8. Gibt es Verlautbarungen seitens des Grundstückseigentümers oder potentieller Investoren, wie sie mit dem Friedhofsgelände und den ggf. auf dem Grundstück befindlichen Denkmalen bzw. Gedenkstätten und den aus ökologischen Gründen schützenswerten Flächen umgehen wollen? Wenn ja, welche?

Gerd Markmann - 6. Oktober 2018

Siehe auch: »Der Bauzaun am Kiez-Eingang«




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