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Der »Bürgerrat« für die Beteiligung am neuen Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) für das Brandenburgische Viertel kommt am 25. Februar und am 26. März, jeweils von 17 bis 20 Uhr im Hort Kinderinsel in der Kyritzer Straße 17 zusammen. Siehe auch hier.

Bericht von der Trauerfeier zur Schließung von SVKE/Eberswalder Wurst, jetzt mit Video incl. der Reden von Thomas Gädicke und Uwe Ledwig.

Kraniche ziehen. Der Frühling naht.

Den Monatsplan März der Begegnungsstätte »Silberwald«
(Spreewaldstr. 1) gibt es hier (PDF 2,9 Mb).


Livestream der aktuellen Stadtverordnetenversammlung.

Transparenz für Fernwärme

Die städtische Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH Eberswalde (WHG) bezieht die Wärme für ihre fernbeheizten Wohnungen von der EWE. Die Kosten werden als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt, die keinerlei Einfluß auf die ausgehandelten Preise haben.

Sie haben jedoch das Recht auf Information zur Effizienz insbesondere in Vergleich zu Lösungen durch »Eigenversorgungen«. Allerdings tut sich die WHG damit schwer, ihren Mietern gegenüber die Wärmebezugspreise und die zugrundeliegenden Verträge und Kalkulationen offenzulegen. Mehrere Mieter in Finow-Ost und im Brandenburgischen Viertel hatten sich ausgetauscht und festgestellt, daß ihre Fernwärmepreise pro Megawattstunde zwischen 90 und 130 Euro differieren.

Alle Versuche, hinter die Ursachen der erheblichen Differenzen zu kommen, haben die Verantwortlichen der WHG, bis zum Bürgermeister, der die Stadt in der Gesellschafterversammlung vertritt und in Personalunion auch Aufsichtsratsvorsitzender ist, bisher abgeblockt. Unter Federführung der Fraktion DIE SPD, unterstützt vom Alternativen Wählerbündnis Eberswalde, wird derzeit an einer Beschlußvorlage für die Stadtverordnetenversammlung gearbeitet, um den Bürgermeister als Vertreter in der Gesellschafterversammlung mit der Einholung entsprechender Informationen über die Wärmelieferungsverträge zu beauftragen.

»Im Sinne der Förderung der Akzeptanz der ökologisch günstigen Nutzung von Fernwärme einerseits und dem Anspruch der Mieter auf eine effiziente Versorgung mit Wärme andererseits muß die Stadtverwaltung als Gesellschafter für ausreichende Informationen ihrer Gesellschaft gegenüber den Mietern Sorge tragen«, heißt es in der Begründung. Damit fördere sie auch »die Meinungsbildung der Mieter zur weiteren positiven Entwicklung in der Nutzung der ökologisch günstigen Fernwärme«.

Erfragt werden sollen insbesondere die Zahl der angenommenen Vollbenutzungsstunden, die bestellte Anschlußleistung, die Vertragsleistung, die vereinbarten Anschlußleistungen bei Extremsituationen sowie die Inhalte der Preisgleitklauseln. Außerdem sollen die Auswirkungen der Vertragsgestaltung mit dem Wärmelieferanten EWE auf die Preisbestimmung der Wärmelieferungen zwischen WHG und Mietern erläutert werden.

Falls die Wärmeversorgung über eine »Eigenversorgung der Blöcke« gegenüber der Fernwärmeversorgung wesentliche Vorteile für den Mieter bringen könnte, sollen in einem zweiten Schritt entsprechende Vollkostennachweise gegenüber alternativen Investitionen geführt und Vorschläge durch die WHG ausgearbeitet werden. Der Bürgermeister soll die Stadtverordneten und den Ausschuß für Energiewirtschaft bis zum 30. Juni 2015 über das Ergebnis informieren, heißt es im Beschlußentwurf.

Derzeit bemühen sich die Initiatoren, weitere Fraktionen als Miteinreicher ins Boot zu holen.

(aus "Barnimer Bürgerpost" 3/2015, 3. März 2015)




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