380-kV-Freileitung durch's Wohngebiet:
»Beschleunigungszuschläge«
Seit dem Jahreswechsel sind im Bereich zwischen Golzow und Neuenhagen trotz des Fehlens einer rechtsgültigen Planfeststellung auch im Eberswalder Stadtgebiet umfangreiche Holzeinschlagsarbeiten auf der Trasse der geplanten 380-kV-Hochspannungsleitung Bertikow-Neuenhagen (»Uckermarkleitung«) zu beobachten. Im März erreichten die Holzfäller schließlich das unmittelbare Umfeld der Wohngebiete Brandenburgisches Viertel und Finow-Ost und macht erkennbar, wie nahe die geplante Höchstspannungsfreileitung den Wohnhäusern kommen wird.
Im Eberswalder Ausschuß für Wirtschaft und Finanzen (AWF) fragte ich am 16. März die Stadtverwaltung, ob von dem Holzeinschlag auch Flächen betroffen sind, die sich im Eigentum der Stadt Eberswalde befinden und warum die Stadt als Eigentümerin diesen Holzeinschlag zugelassen hat, obwohl noch kein rechtsgültiger Planfeststellungsbeschluß vorliegt.
Von dem Holzeinschlag entlang der planfestgestellten Leitungstrasse für die 380-kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen sind auch im Eigentum der Stadt Eberswalde stehende Flächen betroffen, heißt es in der Antwort der Baudezernentin Anne Fellner, die dort nachfolgend einen kurzen Überblick über die bisherigen Bemühungen zur Abwehr oder Änderung des Freileitungsvorhabens von 2009 bis 2020 gibt.
2016 habe das Bundesverwaltungsgericht den damaligen Planfeststellungsbeschluß für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, den Beschluß aber nicht aufgehoben, sondern lediglich »heilbare Mängel« festgestellt. Daraufhin wurde ein weiteres Planergänzungsverfahren eingeleitet. Der 2. Planergänzungsbeschluß erging dann am 12.08.2020 und Mitte September wurde Klage dagegen eingereicht (BBP 10/2020).
»Die hiergegen erhobene Klage hat keine aufschiebende Wirkung«, heißt es in der Antwort (Einzelheiten zum Rechtsschutzersuchen siehe
Barnimer Bürgerpost 3/2021, S. 7). »Der Beschluß ist wirksam und vollziehbar. Der Planfeststellungsbeschluß würde nur unwirksam werden, sofern das Gericht den Beschluß aufhebt. Da bereits im vorangegangen Gerichtsverfahren durch das Bundesverwaltungsgericht keine erheblichen Mängel festgestellt wurden, die eine Aufhebung des Beschlusses gerechtfertigt hätten, ist vorliegend auch in diesem Verfahren nicht mit einer Aufhebungsentscheidung des Gerichts zu rechnen.
Demzufolge ist auch künftig davon auszugehen, daß die Vorhabenträgerin einen Anspruch gegenüber den Grundstückseigentümern hat, die notwendigen Flächen zur Verwirklichung des Vorhabens in Anspruch zu nehmen. Die 380-kV-Leitung ist gemäß dem Bedarfsplan des Energieleitungsausbaugesetzes nicht aufzuhalten.
Für die hier in Rede stehende Freileitung wird die Zulässigkeit einer Enteignung auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes bindend festgestellt. Angesichts der gesetzlichen Bedarfsfestlegung für das genannte Vorhaben ist eine Enteignung zum Wohl der Allgemeinheit ohne weiteres zulässig.«
Meßbare Auswirkungen durch die 380-kV-Freileitung für den Wirtschaftsstandort Eberswalde sieht die Dezernentin derzeit nicht. Daneben trete das Interesse der Stadt Eberswalde am Wirtschaftsstandort Eberswalde kraft Gesetz gegenüber dem gesetzlich verankerten überragenden öffentlichen Interesse an dem Vorhaben zurück.
Zu den finanziellen Auswirkungen für die Stadt Eberswalde sagt die Dezernentin: »Für die Inanspruchnahme der Flächen muß die Vorhabenträgerin Entschädigungen leisten. Diese Entschädigungen umfassen die Flurschadenregulierung, den Wertverlust des Grundstücks durch die Überspannung, Entschädigungen für Maststandorte, Entschädigungen für den Wegfall von Garagen und den entgangenen Mieteinnahmen. Daneben kann die Vorhabenträgerin Beschleunigungszuschläge leisten.«
Die Stadt Eberswalde hat sich in der Vergangenheit auch mittels Stadtverordnetenbeschluß mehrfach gegen den Bau der Höchstspannungsfreileitung durch das Stadtgebiet ausgesprochen. Eine weitere Frage lautete daher: »Wie werden diese Beschlußlagen derzeit durch die Stadtverwaltung umgesetzt?«
In ihrer Antwort berichtet Anne Fellner ausführlich über die städtischen Aktivitäten von 2010 bis 2016. Die Stellungnahme der Stadt vom 22.08.2018 (vgl. Barnimer Bürgerpost 3/2021, S. 7)) erwähnt die Dezernentin nicht.
Gerd Markmann – 5. April 2021
Siehe auch:
»Eine breite Schneise im Wald...« und
Bürgerinitiative »Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat!«
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