Bürgerbegehren »Heegermühler Straße« ist zulässig
Die Bürgerinitiative »Radwege in Eberswalde« hat mittlerweile 2.400 Unterschriften gesammelt. Etwa 1.100 gültige Unterschriften
sind noch notwendig, um das Bürgerbegehren erfolgreich einÂreichen zu können.
Wir bedanken uns bei den bisherigen Unterzeichnern.
Niemand kann den Eberswalder Bürgern das Recht streitig machen, ein Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Über die Zulässigkeit entscheidet nach der Einreichung die Stadtverordnetenversammlung und nicht die Baudezernentin.
Unser Bürgerbegehren zielt auf die Einhaltung von Recht und Gesetz in Gestalt des Verkehrsentwicklungsplans von 2008.
Dieser sieht Radstreifen in der Heegermühler Straße erst nach Fertigstellung einer Umgehungsstraße vor, durch die der
Verkehr in der Heegermühler Straße spürbar entlastet wird. Und das auch nur als Zwischenlösung.
Die aktuelle Verkehrsbelastung der zentralen Verkehrsachse von Eberswalde, man denke nur an die vielen LKWs, erlaubt
kein sicheres Nebeneinander von Kraftverkehr und Radfahrern auf einer Fahrbahn.
Setzen Sie dieser Farce ein Ende! Nehmen Sie ihr demokratisches Recht wahr, sich in die Unterstützungslisten einzutragen!
Gerd Markmann und Dr. Ulrich Pofahl
(Sprecher der Bürgerinitiative RADWEGE IN EBERSWALDE)
(7. März 2018)
Diese Mitteilung finden Sie
auch zum Ausdrucken. Weitere Informationen zur Bürgerinitiative »Radwege in Eberswalde« finden Sie
hier
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