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Frühling

Donnerstag, 28. März, 19 Uhr: SHARED READING mit Carsten Sommerfeldt. Stammgäste dieses besonderen Lesekreises haben sicher schon Entzugserscheinungen. Alte wie neue Gäste sind herzlich willkommen! Mehr zum Ansatz von SHARED READING hier.

Do, 4. April, 19 Uhr: Im Gespräch mit der Künstlerin Hannelore Teutsch in der Galerie Fenster (Prignitzer Str. 50), deren Malereien im Rahmen der 22. Austellung in den oberen Räumen der Galerie zu sehen sind. Diese und die 23. Ausstellung mit Zeichnungen von Johannes Regin sind noch bis zum 5. Mai geöffnet.


Der schöne Briefkasten, zu finden an der Spechthausener Straße. Hier waren echte Künstler am Werk.

So, 7. April, 11 Uhr: 4. KUNST-spaziergang im Brandenburgischen Viertel mit Gudrun Sailer. Treffpunkt: Galerie Fenster, Prignitzer Str. 50.

Livestream der aktuellen Stadtverordnetenversammlung.


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Vizebürgermeister entlassen

Nichtöffentliche StVV-Sitzung beschließt fristlose Kündigung des stellvertretenden Bürgermeisters der Stadt Eberswalde

maxe. Am Abend des 5. Dezember haben die Eberswalder Stadtverordneten in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich die fristlose Entlassung von Bellay Gatzlaff, dem bisherigen stellvertretenden Bürgermeister und Dezernent (zuletzt nur noch) für Kultur und Beschäftigungsförderung beschlossen. 27 Stadtverordnete und der Bürgermeister waren zu der kurzfristig einberufenen Sitzung in der Aula der Eberswalder Fachhochschule (HNEE) erschienen, wie vor dem Versammlungsort anwesende Beobachter der Redaktion berichteten.

Wie später zu erfahren war, soll es es bei der namentlichen Abstimmung 8 oder 9 Gegenstimmen bzw. Enthaltungen gegeben haben. Ob der Bürgermeister aufgrund seiner Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen blieb, ist nicht bekannt.

Die kurzfristige Einberufung der StVV erfolgte auf der Grundlage der Geschäftsordnung § 1 Abs. 6. Danach kann in dringlichen Angelegenheiten – zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils für die Stadt Eberswalde, die Ladungsfrist auf 24 Stunden verkürzt werden.

Aus der Dringlichkeit der Einladung konnte auf den Inhalt geschlossen werden. Demnach kam nur eine fristlose Entlassung in Frage. Eine solche muß nach BGB § 626 innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Grund für die Entlassung bekannt geworden ist. Die Suspendierung vom Dienst von Bellay Gatzlaff durch Bürgermeister Boginski erfolgte am Tag nach der Stadtverordnetenversammlung vom 24. November. Dort muß es demnach zu dem Vorfall gekommen sein, der Boginski zur fristlosen Kündigung veranlaßte. Im vorherigen öffentlichen Teil dieser Stadtverordnetenversammlung hatte Carsten Zinn von der Fraktion Alternatives Wählerbündnis Eberswalde den Bürgermeister und seinen Vize nach den Ursachen gefragt, die zu dem spätestens Anfang November öffentlich gewordenen Zerwürfnis zwischen beiden und der sich daraus entwickelnden Führungskrise im Eberswalder Rathaus geführt hatten. Zugleich hatte Zinn Lösungen angemahnt und die Hilfe und Unterstützung seiner Fraktion angeboten.

Eine Antwort in der öffentlichen Sitzung gab es nicht. Wohl aber in der nichtöffentlichen Sitzung, wie inzwischen bekannt wurde. Demnach war es die dort von Bellay Gatzlaff gegebene Antwort, die Bürgermeister Boginski zu seiner schroffen Reaktion veranlaßte.

Im übrigen darf kaum erwartet werden, daß mit dem StVV-Beschluß Schaden von der Stadt abgewendet wurde. Eher dürfte das Gegenteil der Fall sein. Zumindest steht ein teurer Arbeitsrechtsstreit bevor. Es kann als sicher gelten, daß in diesem Rahmen auch nähere Details des Streits zwischen Boginski und seinem Stellvertreter in die Öffentlichkeit kommen.

(5. Dezember 2016)

Mit freundlicher Genehmigung der »Barnimer Bürgerpost«
Mehr dazu in der Druckausgabe der »Barnimer Bürgerpost«, die in den nächsten Tagen erscheint.




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